Registrierung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen.
Du möchtest eine neue steuerbare Verbrauchseinrichtung für die Maßnahmen des §14a EnWG anmelden oder hast bereits vor dem 1. Januar 2024 eine steuerbare Verbrauchseinrichtung mit reduzierten Netzentgelten betrieben und möchtest jetzt in das neue Modell nach § 14a EnWG wechseln? Dann nutze bitte unser untenstehendes Registrierungsformular.
Für Anlagen, die seit dem 01. Januar 2025 errichtet wurden, sind gemäß §14a die Betreiber verpflichtet an den Maßnahmen teilzunehmen und ihre Verbrauchseinrichtungen bei uns als Netzbetreiber als steuerbar zu registrieren.
Bei einer bereits vor dem 01.01.2024 bestehenden Verbrauchseinrichtung nach §14a ist es wichtig zu wissen, dass eine Rückkehr zur bisherigen Regelung nicht mehr möglich ist.
Ob sich der Wechsel für dich lohnt oder welches Modul besser zu deinem Verbrauchsverhalten passt, hängt von deinen individuellen Gegebenheiten ab. Verwende dazu unser Tool zur Berechnung deiner individuellen Netzentgeltreduzierung.
Für die netzorientierte Steuerung ist es wichtig, dass die Umsetzung technisch vorbereitet ist. Dein Elektroinstallateur stellt sicher, dass die Steuersignale in deiner Kundenanlage korrekt verarbeitet werden – entweder über eine Direktsteuerung oder ein Energiemanagementsystem (EMS).
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