Marktstammdatenregister – Registrierung deiner Erzeugungsanlage
Marktstammdaten-register – Registrierung deiner Erzeugungsanlage
Wichtige Voraussetzung für die Einspeisung
Wer eine Stromerzeugungsanlage – z. B. eine Photovoltaikanlage – betreibt, ist gesetzlich verpflichtet, diese im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur zu registrieren. Ohne eine erfolgreiche Registrierung ist keine Einspeisung ins Netz möglich – und auch keine Einspeisevergütung. Auf dieser Seite erklären wir, was das MaStR ist, wen die Pflicht betrifft, und wie du deine Anlage ganz einfach online registrierst.
Was ist das Marktstammdatenregister?
Was ist das Marktstammdaten-register?
Das Marktstammdatenregister ist eine zentrale Datenbank der Bundesnetzagentur, in der alle Strom- und Gasmarktakteure erfasst werden. Dazu zählen unter anderem:
z. B. PV-Anlagen, Blockheizkraftwerke, Windkraftanlagen
z. B. Batteriespeicher
Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen
Ziel des Registers ist es, mehr Transparenz im Energiemarkt zu schaffen und einen einheitlichen Datenbestand für Netzbetreiber, Marktakteure und die Bundesnetzagentur bereitzustellen.
Registrierungspflicht
Die Registrierungspflicht gilt für:
- Alle Stromerzeugungsanlagen, egal ob mit oder ohne Vergütung (auch Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Mieterstrommodelle)
- Anlagen jeder Größe – auch kleine steckerfertige Balkonanlagen (Mini-PV) müssen registriert werden
- Speicher, die mit der Anlage kombiniert werden
Registrierungspflichtig ist immer die betreibende Person oder Organisation.
Zusammengefasst gilt Folgendes:
- Die Registrierung muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme erfolgen.
- Erfolgt keine Registrierung, darf keine Einspeisevergütung gezahlt werden – das regelt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
- Auch bestehende Altanlagen mussten nachträglich registriert werden – bei Fragen dazu wende dich gerne an uns.
Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das Portal der Bundesnetzagentur:
Registriere dich als Anlagenbetreiber unter www.marktstammdatenregister.de.
Wähle den Anlagentyp (z. B. PV-Anlage) und gebe alle erforderlichen technischen Daten ein. Halte zur eindeutigen Identifizierung deiner Anlage(n) die von uns mitgeteilte(n) Netzbetreiber-ID bereit.
Falls ein Batteriespeicher vorhanden ist, muss dieser separat registriert werden.
Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Registrierungsbestätigung – diese benötigen wir im Rahmen Ihrer Einspeiseanmeldung.
Eine Checkliste bzw. Schritt-für-Schritt-Videoanleitung findest du direkt im Portal der Bundesnetzagentur.
Häufige Fragen
Wir haben wichtige Fragen und Antworten in Bezug auf die Registrierung im Marktstammdatenregister für dich zusammengefasst.
Ja, auch reine Eigenverbrauchsanlagen sind registrierungspflichtig.
Die Registrierung muss vom Anlagenbetreiber selbst erfolgen. Installateure dürfen nicht im Namen des Betreibers registrieren, können aber unterstützen.
Nein. Die Daten aus dem alten PV-Meldeportal wurden nicht automatisch in das Marktstammdatenregister übernommen. Auch in diesem Fall musst du deine Anlage neu im MaStR registrieren.
Alle wesentlichen Änderungen an der Anlage (z. B. Betreiberwechsel, Leistungserweiterung, Rückbau) müssen im MaStR aktualisiert oder ergänzt werden. Auch diese Änderungen sind fristgebunden mitzuteilen – in der Regel innerhalb von einem Monat.