§14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Mehr Flexibilität im Stromnetz, weniger Netzentgelte für Wallbox, Wärmepumpe & Co – wir erklären es dir.

§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Nutzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Stromnetz. Mit der steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und anderen energieintensiven Verbrauchern kann es zu Lastspitzen kommen, die das Stromnetz stark belasten. §14a EnWG ermöglicht es uns als Netzbetreiber, bestimmte Verbraucher anzusteuern, um Lastspitzen zu mindern und die Netzstabilität zu sichern.

Durch diese gezielte Steuerung von Anlagen mit einer Gesamtleistung von größer 4,2kW (bei Wärmepumpen ist die Leistung des Heizstabes mit einzubeziehen) können wir Netzengpässe vermeiden und die Stromversorgung für alle Kunden sichern, ohne die Netzinfrastruktur unverhältnismäßig ausbauen zu müssen.​

Wie funktioniert die Steuerung genau?

Die Steuerung bezieht sich auf Geräte, die in Haushalten und Gewerben eine hohe und flexible Stromaufnahme haben:

Wallboxen
Wärmepumpen und Klimageräte
Stromspeicher

Wir greifen als Netzbetreiber bei hoher Netzbelastung auf diese Verbrauchseinheiten zu und können die Stromaufnahme reduzieren. Diese kurzfristigen Anpassungen helfen uns, die Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und Engpässe zu verhindern. Deine Geräte müssen dafür entsprechend ausgelegt und steuerbar sein.

Welche Vorteile hast du als Verbraucher?

Modul 1
Pauschale Reduzierung

Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage. Dabei hängt die steuerbare Verbrauchseinheit mit an dem Haushaltszähler.

Modul 2
Prozentuale Reduzierung

Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuerbare Verbrauchseinheit. Voraussetzung dafür ist ein separater Zähler für die Anlage.

Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie bisher über deinen Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Module separat auszuweisen.

Anlagen, die am oder nach dem 01.01.24 ans Netz angeschlossen wurden, fallen prinzipiell automatisch unter die Regelungen von Modul 1.

Mit deiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung, welche bis zum 31.12.23 angeschlossen wurde, kannst du ebenfalls jederzeit freiwillig in eines der beiden Module wechseln. Beachte jedoch, dass du nicht wieder zurückwechseln kannst.

Hier findest du das Preisblatt zu den aktuellen Modulen:

FAQs zu §14a

Hinweis: Die Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und können sich ändern. Bitte informiere dich regelmäßig über mögliche Anpassungen.

Seit dem 01.01.2024 sind Anlagen, die die Voraussetzungen der Gesetzgebung entsprechen, an der Teilnahme an den Maßnahmen durch den Gesetzgeber verpflichtet. Durch die Teilnahme kannst du deine Stromkosten senken und zur Netzstabilität beitragen. Gerade mit Elektrofahrzeugen und Wärmepumpen ist das eine Möglichkeit, den Energieverbrauch optimal zu steuern.
Die Steuerung greift nur in besonderen Belastungssituationen, die in der Regel vorübergehend sind. Das Ziel ist es, die Netzstabilität zu erhalten, ohne deinen Komfort nennenswert zu beeinträchtigen. Pro Tag kann deine Anlage maximal 2h gedimmt werden.
Mit dimmen wird der Leistungsbezug deiner Anlage temporär reduziert. Bei Anlagen mit einer Gesamtleistung kleiner 11kW, kann die Leistung maximal auf 4,2kW reduziert werden. Anlagen über 11kW wird die Leistung auf maximal 30% der Gesamtleistung deiner Anlage gedimmt.​

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Weitere Informationen und Beratung

Wir möchten dich bestmöglich über die Chancen und Bedingungen informieren. Bei Fragen zur Teilnahme, den technischen Voraussetzungen und den vertraglichen Bedingungen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.

Weiterführende Informationen findest du unter bundesnetzagentur.de.

Anmeldung

Anmeldung einer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung.

Modulwechsel zur netzorientierten Steuerung

Du erhältst bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell seit dem 1.1.2024 und möchtest das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern?

Wechsel einer vorhandenen steuerbaren Verbrauchseinrichtung in die netzorientierte Steuerung.

Du hast eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die bereits vor dem 1.1.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchtest in das neue Modell wechseln?