§14a EnWG – Steuerbare Verbrauchseinrichtungen
Mehr Flexibilität im Stromnetz, weniger Netzentgelte für Wallbox, Wärmepumpe & Co – wir erklären es dir.
§14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) regelt die Nutzung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen im Stromnetz. Mit der steigenden Zahl von Elektrofahrzeugen, Wärmepumpen und anderen energieintensiven Verbrauchern kann es zu Lastspitzen kommen, die das Stromnetz stark belasten. §14a EnWG ermöglicht es uns als Netzbetreiber, bestimmte Verbraucher anzusteuern, um Lastspitzen zu mindern und die Netzstabilität zu sichern.
Durch diese gezielte Steuerung von Anlagen mit einer Gesamtleistung von größer 4,2kW (bei Wärmepumpen ist die Leistung des Heizstabes mit einzubeziehen) können wir Netzengpässe vermeiden und die Stromversorgung für alle Kunden sichern, ohne die Netzinfrastruktur unverhältnismäßig ausbauen zu müssen.
Wie funktioniert die Steuerung genau?
Die Steuerung bezieht sich auf Geräte, die in Haushalten und Gewerben eine hohe und flexible Stromaufnahme haben:
Wir greifen als Netzbetreiber bei hoher Netzbelastung auf diese Verbrauchseinheiten zu und können die Stromaufnahme reduzieren. Diese kurzfristigen Anpassungen helfen uns, die Netzkapazitäten effizienter zu nutzen und Engpässe zu verhindern. Deine Geräte müssen dafür entsprechend ausgelegt und steuerbar sein.
Welche Vorteile hast du als Verbraucher?
Bei dieser Option gibt es eine jährliche Prämie für die flexible Steuerung der Anlage. Dabei hängt die steuerbare Verbrauchseinheit mit an dem Haushaltszähler.
Bei dieser Option reduziert sich der Arbeitspreis pro Kilowattstunde für die Energiemenge der steuerbare Verbrauchseinheit. Voraussetzung dafür ist ein separater Zähler für die Anlage.
Die Abrechnung der Netzentgelte erfolgt wie bisher über deinen Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet die entsprechenden Preisbestandteile der oben genannten Module separat auszuweisen.
Anlagen, die am oder nach dem 01.01.24 ans Netz angeschlossen wurden, fallen prinzipiell automatisch unter die Regelungen von Modul 1.
Mit deiner bestehenden steuerbaren Verbrauchseinrichtung, welche bis zum 31.12.23 angeschlossen wurde, kannst du ebenfalls jederzeit freiwillig in eines der beiden Module wechseln. Beachte jedoch, dass du nicht wieder zurückwechseln kannst.
Hier findest du das Preisblatt zu den aktuellen Modulen:
FAQs zu §14a
Hinweis: Die Informationen basieren auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und können sich ändern. Bitte informiere dich regelmäßig über mögliche Anpassungen.
Jetzt Netzentgeltreduzierung berechnen!
Wir möchten dich bestmöglich über die Chancen und Bedingungen informieren. Bei Fragen zur Teilnahme, den technischen Voraussetzungen und den vertraglichen Bedingungen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen findest du unter bundesnetzagentur.de.
Du erhältst bereits reduzierte Netzentgelte nach dem neuen Modell seit dem 1.1.2024 und möchtest das bisher gewählte Modul der Netzentgeltreduzierung ändern?
Du hast eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, die bereits vor dem 1.1.2024 mit reduzierten Netzentgelten abgerechnet wurde und möchtest in das neue Modell wechseln?