Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas und Strom.
Du wirst von deinem jeweiligen Grundversorger mit Strom oder Gas beliefert, sobald du keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen hast. Hier findest du alle Informationen.
Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn du gerade umgezogen bist. Der Anspruch auf Energieversorgung ist gesetzlich geregelt und gilt in Deutschland für jeden privaten Haushalt.
Der Grundversorger ist das Energieunternehmen in deiner Region, welches die meisten Haushalte mit Strom oder Gas beliefert. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG). Alle drei Jahre bestimmt der Netzbetreiber, welches Unternehmen diese Rolle übernimmt. Als Grundversorger ist dieses Unternehmen dazu verpflichtet, dich und alle anderen Haushalte nach den gesetzlichen Vorgaben zuverlässig mit Strom oder Gas zu versorgen.
Die Grundversorgung greift, wenn du in einem Haushalt wohnst und keinen besonderen Liefervertrag für Strom und/oder Gas abgeschlossen hast. Wir als Netzbetreiber stellen in diesem Fall sicher, dass der Grundversorger über unseren Netzanschluss Energie bis zu dir liefert. Du musst dich um nichts kümmern – die Versorgung läuft automatisch.
Die Ersatzversorgung ist deine kurzfristige Absicherung, wenn kein gültiger Liefervertrag besteht – zum Beispiel, weil dein Energieversorger den Betrieb eingestellt hat. Auch hier bist du über unseren Netzanschluss versorgt. Der Grundversorger übernimmt automatisch für bis zu 3 Monate die Energiebelieferung – ohne dass du dafür aktiv werden musst. Danach „rutscht“ du automatisch in die Grundversorgung.
Du bist stets abgesichert, auch wenn kein aktiver Vertrag vorliegt.
Den Grund- oder Ersatzversorger musst du nicht selbst wählen – er ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung.
Wenn du möchtest, kannst du im Rahmen der Grundversorgung jederzeit zu einem Energieversorger deiner Wahl wechseln.
Wir als Netzbetreiber kümmern uns um die Infrastruktur – also darum, dass der Strom und das Gas sicher bei dir ankommen.
Für Fragen zu Tarifen, Preisen oder Vertragsabschlüssen ist der Grund- oder Ersatzversorger zuständig.
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Grundversorgung Strom
Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG die folgenden Grundversorger ermittelt:
RhönEnergie Fulda GmbH
Löherstraße 52
36037 Fulda
E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München
Thüringer Energie AG
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in den Dokumenten im Downloadbereich.
Grundversorgung Gas
Für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 wird im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH die RhönEnergie Fulda GmbH als Grundversorger festgestellt.
RhönEnergie Fulda GmbH
Löherstraße 52
36037 Fulda
Im Einzelnen betrifft das die Gebiete folgender Kommunen:
- Stadt Fulda
- Gemeinde Künzell
- Gemeinde Petersberg
Eine detaillierte Beschreibung finden Sie in den Dokumenten im Downloadbereich.
Im Fall der Grundversorgung gelten bis auf Weiteres die allgemeinen Preise und Bedingungen der RhönEnergie Fulda GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Rahmen der Grundversorgung.