Bilanzkreissystem

Als Marktpartner im Energiemarkt spielst du eine entscheidende Rolle im Bilanzkreissystem. Ein Bilanzkreis ist ein virtuelles Energiemengenkonto, das sicherstellt, dass die eingespeiste und die entnommene Energiemenge stets im Gleichgewicht sind. Dieses Gleichgewicht ist essenziell für die Stabilität des Stromnetzes und ermöglicht einen effizienten Energiehandel.

Im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH erfolgt die Belieferung von Lastprofilkunden bis zu einem Jahresverbrauch von 100.000 kWh seit dem 1. Mai 2006 auf Basis des erweiterten analytischen Lastprofilverfahrens. Dieses Verfahren ermöglicht eine präzisere Zuordnung von Verbrauchsprofilen und trägt somit zur Genauigkeit der Bilanzierung bei.

Für eine reibungslose Zusammenarbeit im Bilanzkreissystem ist es wichtig, dass alle relevanten Dokumente und Informationen stets aktuell und zugänglich sind. Im Download-Bereich unserer Website findest du alle notwendigen Unterlagen, die dir dabei helfen, deine Aufgaben im Bilanzkreissystem effizient zu erfüllen.

Jahresmehr- und Jahresmindermengen ergeben sich aus der Differenz zwischen der mit dem Lieferanten kommunizierten prognostizierten Energie und der vom Endverbraucher tatsächlich bezogenen Energie.

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Jahresmindermengen erfolgt nach § 13 NZV auf Grundlage monatlicher Marktpreise, je Abrechnungsjahr, zu den genannten einheitlichen Preisen.

Als zu verrechnender Arbeitspreis wird der arithmetische Mittelwert der zwölf Monatswerte zu Grunde gelegt. Die Preise sind reine Energiepreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.

Gemäß der Mit­tei­lung Nr. 46 zur Um­set­zung der Be­schlüs­se GPKE und Ge­Li Gas der Bundesnetzagentur hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) definiert, dass ab 1. April 2016 die Ermittlung und Abrechnung von Mehr- und Mindermengen so zu erfolgen haben, wie von den Verbänden BDEW, VKU, GEODE, AFM+E und bne im Papier „Prozesse zur Ermittlung der Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ vom 14. Oktober 2014 und den zu-gehörigen Anlagen beschrieben. Die Ermittlung der Mehr- und Mindermengenpreise für Strom erfolgt gemäß der Darstellung in Anlage 1 zur Prozessbeschreibung der Verbände.

Sie finden die aktuellen unter folgendem Link bei BDEW:

Preise Mehr- und Mindermengen

Code für DE1131 Anbieter Internetadresse ZT3 MeteoGroup www.meteogroup.de Wetterstation: Fulda 10536

  1. Die Messung für den Strombezug elektrischer Wärmepumpen und des allgemeinen Stromverbrauchs erfolgt grundsätzlich über getrennte Messeinrichtungen.
  2. Bei Wärmepumpen in bivalent-alternativ betriebenen Heizungsanlagen darf die Versorgung für bis zu 960 Stunden im Jahr unterbrochen werden.
  3. Bei Wärmepumpen, die den Jahreswärmebedarf allein decken (monovalente Wärmepumpen) oder in bivalent-parallel betriebenen Heizungsanlagen eingesetzt werden, darf die Versorgung innerhalb von 24 Stunden insgesamt 6 Stunden unterbrochen werden. Die einzelne Unterbrechung darf nicht länger als 2 Stunden dauern. Die Betriebszeit zwischen zwei Sperrzeiten darf nicht kürzer sein als die jeweils vorangegangene Sperrzeit.
  4. Absatz 1 findet auch für andere Verbrauchseinrichtungen Anwendung, deren Versorgung nach Absatz 2 oder 3 unterbrochen werden kann. Für Absatz 3 gilt dies nur, wenn dadurch die Lastverhältnisse des Elektrizitätsversorgungsunternehmens nicht verschlechtert werden. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann die Anwendung für andere Verbrauchseinrichtungen, die zur Raumheizung dienen, ausschließen.
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