Einspeisemanagement

Fortlaufend gut informiert – mit den Veröffentlichungen der Einspeisemanagement-Maßnahmen der OsthessenNetz GmbH!

Die OsthessenNetz GmbH muss als verantwortliche Netzbetreiberin im Zuge des Einspeisemanagements auch die Einspeisung aus an ihr Netz angeschlossene Anlagen der erneuerbaren Energien, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und Biogasanlagen vorübergehend abregeln, wenn die Netzkapazitäten nicht ausreichen, um den insgesamt erzeugten Strom abzutransportieren (§ 13 Abs. 2, 3 S. 3 EnWG i.V.m. §§ 14, 15 EEG, für KWK-Anlagen i.V.m. § 3 Abs. 1 S.3 KWKG ).
Die betroffenen Anlagenbetreiber sind im Falle einer Regelung zu informieren.
Eine Übersicht der aktuell laufenden Einspeisemanagement-Einsätze und abgeschlossenen Maßnahmen des Einspeisemanagements finden Sie in den nachfolgenden Tabelle.

Die hier veröffentlichten Daten wurden mit der größtmöglichen Sorgfalt erstellt und zur Darstellung aufbereitet. Dennoch können insbesondere Erfassungs- und Übertragungsfehler sowie eine unvollständige Zulieferung seitens Dritter nicht ausgeschlossen werden. Die OsthessenNetz GmbH behält sich daher eine Änderung der veröffentlichten Daten ausdrücklich vor und übernimmt für deren Richtigkeit insoweit keine Gewähr. Werden auf der Grundlage der veröffentlichten Daten Dispositionen getroffen, die beim Verwender oder bei Dritten zu Schäden führen, scheidet eine entsprechende Haftung der OsthessenNetz GmbH aus.

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