Redispatch 2.0 – Wenn Netze intelligent gesteuert werden

  • Stromerzeugungsanlagen mit über 100 kW installierter Leistung

  • Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

  • Anlagen mit Direktvermarktung

Mit dem Redispatch 2.0 sorgt das Stromnetz in Deutschland auch bei hoher Auslastung für Stabilität – durch vorausschauende Steuerung von Erzeugungsanlagen und steuerbaren Lasten. Als Netzbetreiber sind wir gesetzlich verpflichtet, diese Maßnahmen umzusetzen – und du als Betreiber einer Anlage kannst davon betroffen sein.

Redispatch 2.0 ist eine Weiterentwicklung des bisherigen Redispatch-Konzepts. Früher wurden nur große Kraftwerke gezielt geregelt, wenn es zu Netzengpässen kam. Heute bezieht Redispatch 2.0 auch dezentrale Erzeugungsanlagen und steuerbare Verbrauchseinrichtungen ab einer Leistung von 100 kW – und teilweise auch darunter – in die Netzsteuerung ein.

Kurz gesagt: Anlagen werden vorausschauend gedrosselt oder hochgefahren, um Überlastungen im Stromnetz zu vermeiden – noch bevor sie entstehen.

Die wichtigsten Fragen im Überblick

Du bist vom Redispatch 2.0 betroffen, wenn du:

  • eine Stromerzeugungsanlage (z. B. BHKW, PV-Anlage, Windkraftanlage) mit über 100 kW installierter Leistung betreibst,
  • eine steuerbare Verbrauchseinrichtung besitzt (z. B. große Wärmepumpe oder Speicher),
  • oder eine kleinere Anlage mit marktbezogener Fahrweise betreibst.

In jedem Fall wirst du vorab von uns kontaktiert – du musst also nichts alleine herausfinden.

Damit deine Anlage in den Redispatch-Prozess eingebunden werden kann, benötigen wir bestimmte Daten von dir – z. B. technische Stammdaten, Fahrpläne, Prognosen und eine Zuordnung zum Einsatzverantwortlichen (EIV) oder Betreiber der technischen Ressource (BTR).

Diese Informationen kannst du über unser Redispatch-Portal bereitstellen – oder über deinen Direktvermarkter.

Die Steuerung erfolgt ferngesteuert und koordiniert, in Abstimmung mit dem übergeordneten Übertragungsnetzbetreiber.
Du wirst immer nur dann reduziert, wenn es notwendig ist – und du erhältst eine finanzielle Entschädigung für nicht eingespeisten Strom gemäß gesetzlicher Vorgaben (§13a EnWG).
Ja. Für jede Redispatch-Maßnahme erhältst du eine Vergütung gemäß gesetzlicher Vorgaben (§ 13a EnWG und Netzausbaubeschleunigungsgesetz – NABEG).

Vorteile von Redispatch 2.0

Sichere Stromversorgung für alle

Durch die gezielte Steuerung von Anlagen vermeiden wir Netzengpässe.

Einbindung aller Marktteilnehmer

Auch kleinere, dezentrale Anlagen werden integriert – das sorgt für mehr Fairness und Effizienz.

Finanzieller Ausgleich

Als Anlagenbetreiber wirst du für Eingriffe durch Redispatch entschädigt – gesetzlich geregelt und transparent.

Netzstabilität

Du leistest mit deiner Anlage einen aktiven Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit.

Digitale Kommunikation

Einheitliche Datenformate und Schnittstellen machen die Prozesse effizient und zukunftssicher.

Beitrag zur Energiewende

Mit deiner Anlage hilfst du aktiv mit, erneuerbare Energien sinnvoll ins Netz zu integrieren – genau dort, wo sie erzeugt werden.

Redispatch 2.0 – So ist der Ablauf
1.
Anlage registrieren

Du meldest deine Anlage im Marktstammdatenregister und teilst uns über das Portal die relevanten Daten mit.

2.
Zuständigkeit klären

Du bestimmst, wer deine Prognosen liefert und Fahrpläne verantwortet (z. B. Direktvermarkter, Einsatzverantwortlicher).

3.
Datenübermittlung

Prognosen und Fahrpläne werden regelmäßig digital an die OsthessenNetz GmbH übermittelt.

4.
Redispatch-Maßnahme

Bei drohender Netzüberlastung greifen wir gezielt ein und steuern die Einspeisung deiner Anlage.

5.
Entschädigung

Du erhältst eine Vergütung für nicht eingespeisten Strom – transparent und gesetzlich abgesichert.

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