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An dieser Stelle möchten wir dir Antworten auf mögliche Fragen zum Thema Einspeisung geben.
Zählern von der OsthessenNetz GmbH: Wir erstellen für dich den Abschlagsplan im Rahmen der Jahresabrechnung. Wir weisen hierbei bei Vorsteuerabzugsfähigkeit die enthaltene Mehrwertsteuer für deine Steuermeldung aus. Bitte erstelle nicht selber einen Abschlagsplan.
Einspeisereigener Zählern: Wenn du dich für das Abschlagsverfahren entscheidest, schick uns zum Jahresbeginn einen Abschlagsplan, der sich möglichst an dem unten stehenden Muster orientiert
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem Schreiben vom 1. April 2009 (GZ IV B 8 – S 7124/07/10002, DOK 2009/0212505), nachzulesen unter bundesfinanzministerium.de, die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des Solarstrom-Eigenverbrauchs nach § 33 Abs. 2 EEG 2009 festgelegt. Dort wird ausgeführt, dass zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eine Energielieferung vom Anlagenbetreiber zum Netzbetreiber und eine Rücklieferung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber angenommen werden. Einzelheiten kann dir dein Steuerberater erläutern.
Bei Anlagenerweiterung berät dich ebenfalls deine Fachfirma. Die Anmeldung und Inbetriebnahme erfolgt analog einer Erstanmeldung.
Einem Anlagenbetreiber werden die Gebühren für Messung (einschließlich Messstellenbetrieb) in Höhe von z. Z. 17,82 € (netto) im Jahr in Rechnung gestellt. Die individuelle Abrechnung für jeden Betreiber kostet jeweils z. Z. 12,00 € (netto) im Jahr.
Bei einem Zähler von der OsthessenNetz GmbH wird von unserer Seite um den Jahreswechsel der Zähler abgelesen. Bei eigenem Zähler musst du den Zähler ablesen und die Rechnung stellen.
Auf der Jahresrechnung werden die Umsatzsteuerbeträge ausgewiesen.
Für die Umsetzung von Redispatch 2.0 sind weitere Daten über deine Erzeugungsanlage erforderlich. Diese wurden bisher weder für den Anschlussprozess noch für die Abrechnung benötigt, liegen uns also nicht vor. Einen Teil der fehlenden Daten für Redispatch 2.0 wirst du als Anlagenbetreiber (oder ein von dir beauftragter Einsatzverantwortlicher, EIV, der Erzeugungsanlage) zukünftig über das Netzbetreiberprojekt Connect+ an uns liefern. Die darüber hinaus erforderlichen Daten müssen wir jedoch von dir direkt abfragen. Dies sind u. a. Daten, die bereits über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur erfasst, aber nicht mit uns abgeglichen werden. Hierzu zählt unter anderem die Leistungskennlinie bei Windenergieanlagen oder die genaue Neigung der Module bei Photovoltaikanlagen. Die Datenanforderungen ergeben sich aus den gesetzlichen Verpflichtungen der Novelle des „Netzausbaubeschleunigungsgesetzes Übertragungsnetz“ (NABEG 2.0) sowie den Festlegungen der Bundesnetzagentur (u. a. BK6-20-059, BK06-20-061). Sowohl du als Anlagenbetreiber als auch wir als Netzbetreiber sind daher gleichermaßen verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen.
Dann erreichst du uns telefonisch unter der Hotline-Nummer 0661/299-1533
So funktioniert es in 3 Schritten
Schritt 1:
Bitte registriere dich über das Onlineformular. Verwende hierzu bitte deine E-Mail-Adresse, einen EEG-Anlagenschlüssel deiner Erzeugungsanlage/-n (z. B. E2132201STROM0000000000XXXXXX000X) und das Einmalpasswort, das du mit unserem Anschreiben erhalten hast. Den Anlagenschlüssel findest du auch auf deiner Einspeisegutschrift in der Anlage zur Rechnung.
Schritt 2:
Du erhälst eine E-Mail von uns mit einem Bestätigungslink. Nach anklicken des Links vergibst du abschließend ein selbstgewähltes Passwort für den Zugang zum Onlineformular. Erst dann ist die Registrierung abgeschlossen.
Schritt 3:
Starte jetzt direkt mit der Eingabe deiner Daten.
Aus rechtlichen Gründen können wir dich hierbei nicht beraten. Bitte wende dich an deinen Anlagenbauer. Zusätzlich findest du die Vergütungssätze im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Du kannst den Strom selber verbrauchen und/oder den Strom zu Marktpreisen an andere verkaufen.
Erfahrungsgemäß erzeugen Dachanlagen in unserer Region im Durchschnitt eine Jahresmenge von etwa 900 kWh/kWpeak, einachs nachgeführte Anlagen kommen auf etwa 1.100 kWh/kWpeak und zweiachs nachgeführte Anlagen kommen auf etwa 1.250 kWh/kWpeak. Wenn du uns beim Neubau deiner Anlage einen Wert entsprechend Ihrer Wirtschaftlichkeitsrechnung vorgeben möchtest, so ist dies möglich.
Blockheizkraftwerke
Bei einem Blockheizkraftwerk das nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz vergütet werden soll, muss die Anlage beim BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (http://www.bafa.de/ > Energie > Kraft-Wärme-Kopplung) zugelassen werden. Um eine Vergütung zu erhalten, muss uns eine Kopie des Zulassungsbescheids vorgelegt werden. Bei Anlagen mit Genehmigung nach der Allgemeinvergütung (vereinfachtes Verfahren) muss uns eine Kopie der Anzeige beim BAFA, zusammen mit einem Übertragungsbeleg (Einschreiben/Rückschein) vorgelegt werden.
Photovoltaikanlagen
Bei einer Photovoltaikanlage besteht gemäß § 16 Abs. 2 S. 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die Pflicht, Standort und Leistung dieser Anlagen der Bundesnetzagentur zu melden. Anderenfalls ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet.
Der Bundesnetzagentur muss die installierte Leistung aller Solarmodule (Photovoltaikanlagen) gemeldet werden, die ab dem 1. Januar 2009 neu in Betrieb gehen und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird. Nicht zu melden sind Photovoltaikanlagen, die keine Vergütung nach dem EEG erhalten können.
Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, bei denen das Datum der Inbetriebnahme verbindlich feststeht. Die Meldung sollte spätestens mit der Inbetriebnahme erfolgen. Von Meldungen, die länger als zwei Wochen vor dem Inbetriebnahmedatum liegen, ist abzusehen.
Für die Meldung steht laut Auskunft der Bundesnetzagentur ausschließlich deren PV-Meldeportal zur Verfügung. Bitte beachte auch die Erläuterungen in dem gesonderten Dokument der Bundesnetzagentur. Den Zugang zum Meldeportal und weiteren Erläuterungen findest du unter www.bundesnetzagentur.de > Sachgebiete > Elektrizität/Gas > Anzeigen/Mitteilungen > Meldungen von Photovoltaikanlagen. Deine Fragen richtest du bitte an:
Bundesnetzagentur
DLZ 60
Postfach 10 04 40
34004 Kassel
per Fax: 01805 734870-1001 (14 ct./Min. aus dem deutschen Festnetz, andere Mobilfunkpreise möglich)
per E-Mail an: kontakt-solaranlagen@bnetza.de
oder telefonisch an die Rufnummer 0561 7292-120
(Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 15:00 Uhr, Freitag bis 14:00 Uhr)
Die Voraussetzung für die Vergütung ist das Vorliegen der Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur bei uns.
Die Sonneneinstrahlung und damit der Ertrag deiner Anlage unterliegt jahreszeitlichen Schwankungen. Die Abschläge werden so festgelegt, dass sie den durchschnittlichen Monatserträgen aus den vergangenen Jahren entsprechen.
Es werden jährlich z. Z. für die Messung (einschließlich Messstellenbetrieb) 17,82 € (netto), für die Abrechnung 12,00 € (netto), zusammen 29,82 € (netto), in Rechnung gestellt. Darin sind u. a. die Bearbeitung der monatlichen Abschlagsauszahlungen und die jährliche mengenscharfe Abrechnung für einen Eintarifzähler ohne Wandler enthalten. Die Gebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt für Netzdienstleistungen.
(siehe Netzzugang/Entgelte – Netzentgelte)
Bitte verweise auf die gesetzliche Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht zu gesetzlich garantierten Vergütungssätzen.
Technik/Planung: Telefon: 0661 299-1455, Telefax: 0661 299-1495
Abrechnung/Vertragswesen: Telefon: 0661 299-1441, Telefax: 0661 299-1498
Zählerstandsmeldungen: Im Service Center
E-Mail: einspeiser@osthessennetz.de
Wärmemengenmeldungen bei Biomasseanlagen: waermemenge@osthessennetz.de.
Die hier gemachten Aussagen sind unverbindlich. Die genannten Preise können sich entsprechend der zugrundeliegenden durch die Bundesnetzagentur zu genehmigenden Preisblättern auch rückwirkend ändern.
Weitere Informationen findest du beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft unter www.bdew.de/energie/redispatch-20
Alle Gesetze und Verordnungen findest du z. B. im Internet in der Gesetzessammlung des Bundesministeriums der Justiz (http://bundesrecht.juris.de/).
Die Höhe und Dauer der Vergütung wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Es bedarf keiner weiteren vertraglichen Festlegung.
Du solltest dich umgehend bei der OsthessenNetz GmbH melden, damit die Abschlagszahlung gesenkt, bzw. ausgesetzt werden können, um eine Überzahlung zu vermeiden, die du zurückzahlen müsstest.
Für die vollständige und rechtzeitige Beibringung der Unterlagen bist du als Anlagenbetreiber verantwortlich. Die Unterlagen erhältst du in der Regel von deinem Anlagenbauer.
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit einem Schreiben vom 14. März 2011 (GZ IV D 2 – S 7124/07/10002, DOK 2011/0197049), nachzulesen unter bundesfinanzministerium.de, die umsatzsteuerrechtliche Behandlung des KWK-Eigenverbrauchs nach § 4 Abs. 3a KWKG festgelegt. Dort wird ausgeführt, dass zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung eine Energielieferung vom Anlagenbetreiber zum Netzbetreiber und eine Rücklieferung vom Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber angenommen werden. Einzelheiten kann dir dein Steuerberater erläutern.
Da wir im Januar das abgelaufene Jahr nach den Zählerständen genau abrechnen, entfällt die Vorauszahlung für Dezember, die auf geschätzte Werten beruht.
Die durchschnittlichen Monatserträgen aus den vergangenen Jahren ergeben folgende Verteilung. Bitte beachte die Besonderheit in einem Schaltjahr:
Normaljahr | Schaltjahr | |
---|---|---|
Januar | 2,92 % | 2,91 % |
Februar | 4,39 % | 4,60 % |
März | 7,99 % | 8,10 % |
April | 10,91 % | 10,99 % |
Mai | 13,45 % | 13,49 % |
Juni | 13,79 % | 13,79 % |
Juli | 13,91 % | 13,86 % |
August | 12,24 % | 12,15 % |
September | 8,95 % | 8,83 % |
Oktober | 5,82 % | 5,72 % |
November | 3,24 % | 3,17 % |
Dezember | 2,39 % | 2,39 % |
- Bereitstellung von Stammdaten inklusive der Marktstammdaten-IDs für die Einheit und die Lokation, die du bei der BNetzA registrieren musst
- Bereitstellung von Bewegungsdaten
- Angabe der Anlagenbetreiber-ID (BDEW)
- Festlegung der Abrufart für die Leistungsreduzierung (Aufforderungsfall oder Duldungsfall)
- Festlegung des Bilanzierungsmodells (Planwertmodell oder Prognosemodell)
- Wahl des Entschädigungsmodells (Spitz-, Spitz-Light- oder Pauschalverfahren)
Ab dem Zeitpunkt an dem du uns die Steuernummer mitteilst, werden deine Abschläge um die Umsatzsteuer erhöht. Alle bisherigen Zahlungen des Abrechnungszeitraumes werden zu Bruttozahlungen. Auf der Jahresabrechnung werden die Nettobeträge, die jeweilige Umsatzsteuer und die Bruttobeträge ausgewiesen.
Wenn du uns deine zugehörige Steuernummer mitteilst, können wir dir die gesetzliche Vergütung zuzüglich Umsatzsteuer auszahlen.
Auf Grundlage uns bekannter Kennzahlen Ihrer Anlage schätzen wir mit Erfahrungswerten eine Jahreseinspeisemenge. Diese teilen wir entsprechend der zu erwartenden Einspeisemenge auf die Monate auf und errechnen die Vergütung.
Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) sind zentrale Dinge wie Anschluss-, Abnahme- und Vergütungspflicht und die Vergütungssätze festgelegt. Weitere wichtige Dinge wie z. B. die technischen Normen für den Netzanschluss sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bzw. im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) nicht geregelt. Wir möchten dich hierfür auf die einzuhaltenden technischen Mindestanforderungen verweisen.
Bei Fragen zu der Vergütung wende dich bitte an einschlägige Fachfirmen und informiere dich gegebenenfalls im Internet. Alle zur Anmeldung deiner Anlage erforderlichen Unterlagen stehen auf unserer Homepage bereit. Zusätzlich findest du Informationen zum Anschlussverfahren im Merkblatt für Eigenerzeugungsanlagen. Das Merkblatt und den Einspeiseantrag findest du hier. Bitte plane bei Anlagenbau zum Jahresende eine ausreichende Vorlaufzeit für die Bearbeitung der Anschlussplanung (mindestens 10 Werktage) und der Inbetriebnahme (mindestens 3 Werktage). Nur so ist die Inbetriebnahme rechtzeitig vor dem Jahreswechsel möglich. Dies ist bei verschiedenen Anlagenkategorien für den Vergütungssatz entscheidend.
Die Abschläge werden bei Zählern von der OsthessenNetz GmbH nach Ablauf des Kalendermonats entsprechen dem § 26 Abs. 1 EEG 2023 gezahlt, gemäß dieser gesetzlichen Vorgabe sind die Zahlungen der Abschläge durch den Netzbetreiber monatlich jeweils zum 15. Kalendertag für den Vormonat in angemessenem Umfang zu leisten. Auf die Fristbestimmung nach § 193 BGB weisen wir hin. Hiernach gilt, fällt der 15. Kalendertag Samstag, Sonntag oder Feiertag, so fällt die Frist auf den nächsten Werktag (Bankarbeitstag). Je nach Bearbeitungszeit deiner Bank ist das Geld dann für dich verfügbar. Bei eigenem Zähler wird bei von dir gestellter Abschlagsrechnung im Prinzip genau gleich verfahren, bei Rechnungsstellung zum Beginn des Folgemonats zahlen wir regelmäßig innerhalb von 14 Tagen aus.
Bei Abwesenheit kannst du uns den Zählerstand selbst mitteilen (nur bei ONG-Zähler). Diesen kannst du uns auf unser Homepage unter dem Menüpunkt „Zählerstanderfassung“, per Fax unter (0661) 1214-98 oder schriftlich mitteilen.