Grund- und Ersatzversorgung für Erdgas und Strom.

Du wirst von deinem jeweiligen Grundversorger mit Strom oder Gas beliefert, sobald du keinen anderen Energieliefervertrag abgeschlossen hast. Hier findest du alle Informationen.

Dies könnte beispielsweise der Fall sein, wenn du gerade umgezogen bist. Der Anspruch auf Energieversorgung ist gesetzlich geregelt und gilt in Deutschland für jeden privaten Haushalt.

Der Grundversorger ist das Energieunternehmen in deiner Region, welches die meisten Haushalte mit Strom oder Gas beliefert. So steht es im Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 Abs. 1 Satz 1 EnWG). Alle drei Jahre bestimmt der Netzbetreiber, welches Unternehmen diese Rolle übernimmt. Als Grundversorger ist dieses Unternehmen dazu verpflichtet, dich und alle anderen Haushalte nach den gesetzlichen Vorgaben zuverlässig mit Strom oder Gas zu versorgen.

Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung
Grundversorgung (§ 36 EnWG)

Die Grundversorgung greift, wenn du in einem Haushalt wohnst und keinen besonderen Liefervertrag für Strom und/oder Gas abgeschlossen hast. Wir als Netzbetreiber stellen in diesem Fall sicher, dass der Grundversorger über unseren Netzanschluss Energie bis zu dir liefert. Du musst dich um nichts kümmern – die Versorgung läuft automatisch.

Ersatzversorgung (§ 38 EnWG)

Die Ersatzversorgung ist deine kurzfristige Absicherung, wenn kein gültiger Liefervertrag besteht – zum Beispiel, weil dein Energieversorger den Betrieb eingestellt hat. Auch hier bist du über unseren Netzanschluss versorgt. Der Grundversorger übernimmt automatisch für bis zu 3 Monate die Energiebelieferung – ohne dass du dafür aktiv werden musst. Danach „rutscht“ du automatisch in die Grundversorgung.

Was heißt das für dich konkret?
Rundum versorgt

Du bist stets abgesichert, auch wenn kein aktiver Vertrag vorliegt.

Unkompliziert

Den Grund- oder Ersatzversorger musst du nicht selbst wählen – er ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung.

Du hast die Wahl

Wenn du möchtest, kannst du im Rahmen der Grundversorgung jederzeit zu einem Energieversorger deiner Wahl wechseln.

Wir als Netzbetreiber kümmern uns um die Infrastruktur – also darum, dass der Strom und das Gas sicher bei dir ankommen.
Für Fragen zu Tarifen, Preisen oder Vertragsabschlüssen ist der Grund- oder Ersatzversorger zuständig.

Wer ist dein jeweiliger Grundversorger?

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