Energy Sharing – Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen

So funktioniert’s (Stand: 15. September 2026)

Mit Energy Sharing kannst du Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Stromnetz mit anderen teilen. Grundlage dafür ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür im Netzgebiet der OsthessenNetz gelten und wie du dein Energy-Sharing-Modell umsetzen kannst.

Was ist Energy Sharing?

Beim Energy Sharing wird Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht nur direkt vor Ort genutzt. Er kann über das öffentliche Stromnetz an andere Teilnehmer – sogenannte Sharing-Abnehmer – geliefert werden.

Ein Beispiel: Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom. Ein Teil davon wird über das öffentliche Netz anderen Teilnehmern des Energy-Sharing-Modells zugeordnet.

Da der geteilte Strom den Strombedarf der Teilnehmer in der Regel nicht vollständig deckt, benötigen Sharing-Abnehmer zusätzlich eine Reststromversorgung.

Damit Energy Sharing im Netzgebiet der OsthessenNetz umgesetzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

Erneuerbare-Energien-Anlage

Der gemeinsam genutzte Strom stammt aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

Viertelstündliche Messung

Sowohl die Einspeisung der Erzeugungsanlage als auch der Verbrauch der Sharing-Abnehmer müssen viertelstündlich gemessen werden.

Direktvermarktung

Die Erzeugungsanlage muss einer Form der Direktvermarktung zugeordnet sein.

Bilanzierung

Die eingespeisten und entnommenen Strommengen müssen vollständig bilanziert werden.

Dienstleister oder Direktvermarkter

Für die energiewirtschaftliche Abwicklung benötigst du einen geeigneten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter.

So funktioniert die Umsetzung

Im Netzgebiet der OsthessenNetz kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- beziehungsweise Strombilanzkreismodells umgesetzt werden.

1. Dienstleister auswählen

Als Sharing-Betreiber wählst und beauftragst du einen geeigneten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter.

2. Voraussetzungen schaffen

Die erforderlichen Mess- und Marktprozesse werden eingerichtet. Dazu gehört insbesondere die viertelstündliche Messung von Einspeisung und Verbrauch.

3. Strommengen bilanzieren

Der Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter übernimmt die Bilanzierung des über das öffentliche Netz geteilten Stroms.

4. Reststrom sicherstellen

Der Dienstleister tritt bei den Sharing-Abnehmern als Reststromlieferant auf und stellt damit auch die Versorgung sicher, wenn der geteilte Strom den jeweiligen Bedarf nicht vollständig deckt.

5. Netznutzung abrechnen

Für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes fallen weiterhin die regulären Netzentgelte einschließlich Netzumlagen sowie Steuern und weitere gesetzliche Preisbestandteile an. Der Dienstleister rechnet die Netznutzung mit der OsthessenNetz ab.

Gut zu wissen

Energy Sharing bedeutet keine kostenfreie Nutzung des Stromnetzes

Auch wenn Strom innerhalb eines Energy-Sharing-Modells gemeinsam genutzt wird, erfolgt die Lieferung über das öffentliche Stromnetz. Deshalb fallen die regulären Netzentgelte einschließlich Netzumlagen sowie Steuern und weitere gesetzliche Preisbestandteile an.

Du möchtest Energy Sharing umsetzen?

Der erste Schritt führt über einen spezialisierten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter. Dieser übernimmt die Anmeldung und energiewirtschaftliche Abwicklung über die etablierten Marktprozesse und stimmt die erforderlichen Schritte mit uns als Netzbetreiber ab.

Bitte beachte:

Die OsthessenNetz GmbH tritt nicht als Direktvermarkter, Reststromlieferant oder Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung von Energy-Sharing-Modellen auf. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sharing-Betreibers. Daher können wir dich bei der Auswahl eines Anbieters nicht beraten und keine Empfehlung aussprechen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zu Energy Sharing und den gesetzlichen Rahmenbedingungen findest du bei der Bundesnetzagentur: