Energy Sharing – Erneuerbare Energie gemeinsam nutzen
So funktioniert’s (Stand: 15. September 2026)
Mit Energy Sharing kannst du Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage über das öffentliche Stromnetz mit anderen teilen. Grundlage dafür ist § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).
Hier erfährst du, welche Voraussetzungen dafür im Netzgebiet der OsthessenNetz gelten und wie du dein Energy-Sharing-Modell umsetzen kannst.
Was ist Energy Sharing?
Beim Energy Sharing wird Strom aus einer Erneuerbare-Energien-Anlage nicht nur direkt vor Ort genutzt. Er kann über das öffentliche Stromnetz an andere Teilnehmer – sogenannte Sharing-Abnehmer – geliefert werden.
Ein Beispiel: Eine Photovoltaikanlage erzeugt Strom. Ein Teil davon wird über das öffentliche Netz anderen Teilnehmern des Energy-Sharing-Modells zugeordnet.
Da der geteilte Strom den Strombedarf der Teilnehmer in der Regel nicht vollständig deckt, benötigen Sharing-Abnehmer zusätzlich eine Reststromversorgung.
Damit Energy Sharing im Netzgebiet der OsthessenNetz umgesetzt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
Der gemeinsam genutzte Strom stammt aus einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.
Sowohl die Einspeisung der Erzeugungsanlage als auch der Verbrauch der Sharing-Abnehmer müssen viertelstündlich gemessen werden.
Die Erzeugungsanlage muss einer Form der Direktvermarktung zugeordnet sein.
Die eingespeisten und entnommenen Strommengen müssen vollständig bilanziert werden.
Für die energiewirtschaftliche Abwicklung benötigst du einen geeigneten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter.
So funktioniert die Umsetzung
Im Netzgebiet der OsthessenNetz kann Energy Sharing im Rahmen des Dienstleistungs- beziehungsweise Strombilanzkreismodells umgesetzt werden.
Als Sharing-Betreiber wählst und beauftragst du einen geeigneten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter.
Die erforderlichen Mess- und Marktprozesse werden eingerichtet. Dazu gehört insbesondere die viertelstündliche Messung von Einspeisung und Verbrauch.
Der Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter übernimmt die Bilanzierung des über das öffentliche Netz geteilten Stroms.
Der Dienstleister tritt bei den Sharing-Abnehmern als Reststromlieferant auf und stellt damit auch die Versorgung sicher, wenn der geteilte Strom den jeweiligen Bedarf nicht vollständig deckt.
Für die Nutzung des öffentlichen Stromnetzes fallen weiterhin die regulären Netzentgelte einschließlich Netzumlagen sowie Steuern und weitere gesetzliche Preisbestandteile an. Der Dienstleister rechnet die Netznutzung mit der OsthessenNetz ab.
Gut zu wissen
Auch wenn Strom innerhalb eines Energy-Sharing-Modells gemeinsam genutzt wird, erfolgt die Lieferung über das öffentliche Stromnetz. Deshalb fallen die regulären Netzentgelte einschließlich Netzumlagen sowie Steuern und weitere gesetzliche Preisbestandteile an.
Der erste Schritt führt über einen spezialisierten Dienstleister beziehungsweise Direktvermarkter. Dieser übernimmt die Anmeldung und energiewirtschaftliche Abwicklung über die etablierten Marktprozesse und stimmt die erforderlichen Schritte mit uns als Netzbetreiber ab.
Die OsthessenNetz GmbH tritt nicht als Direktvermarkter, Reststromlieferant oder Dienstleister für die energiewirtschaftliche Abwicklung von Energy-Sharing-Modellen auf. Die Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Dienstleisters liegt in der Verantwortung des jeweiligen Sharing-Betreibers. Daher können wir dich bei der Auswahl eines Anbieters nicht beraten und keine Empfehlung aussprechen.
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zu Energy Sharing und den gesetzlichen Rahmenbedingungen findest du bei der Bundesnetzagentur:
- für Sharing-Betreiber unter „Solaranlagen und andere Erneuerbare-Energien-Anlagen“
- für Sharing-Abnehmer unter „Energy Sharing“
- „Mitteilung Nr. 73 zur Umsetzung des Beschlusses GPKE“ – Umsetzung der gemeinsamen Nutzung elektrischer Energie nach § 42c EnWG


