Streitbeilegung

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der

Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie sich an unser Unternehmen gewandt haben und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.

Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet.

 

Schlichtungsstelle Energie e. V.

Friedrichstraße 133

10117 Berlin

 

Telefon: 030 / 2757240 - 0

Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de

Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de