Grund- und Ersatzversorgung - Sonstiges

Grundversorgung

Als Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG haben wir gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 EnWG die folgenden Grundversorger ermittelt:

RhönEnergie Fulda GmbH
Löherstraße 52
36037 Fulda

E.ON Energie Deutschland GmbH
Arnulfstraße 203
80634 München

Thüringer Energie AG
Schwerborner Straße 30
99087 Erfurt

Eine detailierte Beschreibung finden Sie in den folgenden Dokumenten.

 

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2018:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2015:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012:

Für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2009:

Die Versorgung basiert auf der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz" (StromGVV).

StromGVV

Die Versorgung erfolgt zu den Grundversorgungstarifen der Energieversorgungsunternehmen.

Bekanntmachungen

13.11.2013

Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) über den Wechsel des Netzbetreibers in den bayerischen Gemeinden Aura, Fellen, Mittelsinn, Obersinn und Zeitlofs

Hiermit gibt die OsthessenNetz GmbH in Fulda öffentlich bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 BGBl. I S. 3746] in den bayerischen Gemeinden Aura, Fellen, Mittelsinn, Obersinn und Zeitlofs vom bisherigen Netzbetreiber, der Bayernwerk AG in Regensburg, übernimmt.

Die OsthessenNetz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2014 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

OsthessenNetz GmbH
Rangstraße 10
36043 Fulda
Geschäftsführung:
Andreas Bug
Matthias Hahner
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht Fulda, HRB 2406

 

13.11.2013

Öffentliche Bekanntmachung nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] zuletzt geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) über den Wechsel des Netzbetreibers in den thüringischen Gemeinden Dorndorf, Frauensee und Merkers-Kieselbach

Hiermit gibt die OsthessenNetz GmbH in Fulda öffentlich bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2014 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 4. Oktober 2013 BGBl. I S. 3746] in den thüringischen Gemeinden Dorndorf, Frauensee und Merkers-Kieselbach vom bisherigen Netzbetreiber, der TEN Thüringer Energienetze GmbH in Erfurt, übernimmt.

Die OsthessenNetz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2014 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

OsthessenNetz GmbH
Rangstraße 10
36043 Fulda
Geschäftsführung:
Andreas Bug
Matthias Hahner
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht Fulda, HRB 2406

 

30.11.2012

Bekanntmachung der ÜWAG Netz GmbH nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung–NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl. I Seite 2477), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261) geändert worden ist] über den Wechsel des Netzbetreibers im Gebiet der Ortsteile Bodes und Fischbach der Gemeinde Hauneck sowie im Gebiet des Ortsteils Erdmannrode der Gemeinde Schenklengsfeld.

Hiermit gibt die ÜWAG Netz GmbH bekannt, dass im Zuge des Übergangs von Konzessionsgebieten und des Niederspannungs-Stromnetzes im Gebiet der Ortsteile Bodes und Fischbach der Gemeinde Hauneck und im Gebiet des Ortsteils Erdmannrode der Gemeinde Schenklengsfeld von der Überlandwerk Fulda Aktiengesellschaft auf die E.ON Mitte AG, die Aufgaben und die Funktionen des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zum 1. Januar 2013 von der ÜWAG Netz GmbH auf die E.ON Mitte AG übergehen.

Die E.ON Mitte AG tritt somit ab dem 1. Januar 2013 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber, der ÜWAG Netz GmbH, bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der OsthessenNetz GmbH unter https://www.osthessennetz.de/ veröffentlicht.

Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

ÜWAG Netz GmbH
Rangstraße 10
36043 Fulda
Geschäftsführung:
Andreas Bug
Matthias Hahner
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht Fulda, HRB 2406

 

30.11.2009

Bekanntmachung der ÜWAG Netz GmbH nach § 25 Absatz 2 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung–NAV) vom 1. November 2006 [Bundesgesetzblatt (BGBl.) I Seite 2477] über den Wechsel des Netzbetreibers im Gemeindegebiet Motten

Hiermit gibt die ÜWAG Netz GmbH bekannt, dass sie mit Wirkung zum 1. Januar 2010 die Aufgaben des Netzbetreibers des Elektrizitätsversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung von Letztverbrauchern im Sinne von § 18 Absatz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 [BGBl. I S. 1970 (3621) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. August 2009 BGBl. I S. 2870] im Gemeindegebiet Motten einschließlich der Ortsteile Kothen und Speicherz vom bisherigen Netzbetreiber, der E.ON Bayern AG, übernimmt.

Die ÜWAG Netz GmbH tritt somit ab dem 1. Januar 2010 in die Rechte und Pflichten der mit dem bisherigen Netzbetreiber bestehenden Vertragsverhältnisse ein, soweit diese den Netzanschluss und die Anschlussnutzung betreffen.

Die Niederspannungsanschlussverordnung, die Ergänzenden Bedingungen zur Niederspannungsanschlussverordnung, die Technischen Mindestanforderungen, die Regelungen zu Einspeiseanlagen sowie die Netznutzungsbedingungen sind auf der Internetseite der ÜWAG Netz GmbH unter http://www.uewag-netz.de/ veröffentlicht.

Die Energielieferverhältnisse werden durch den Wechsel des Netzbetreibers nicht berührt.

ÜWAG Netz GmbH
Rangstraße 10
36043 Fulda
Geschäftsführung:
Andreas Bug
Matthias Hahner
Sitz der Gesellschaft: Fulda
Amtsgericht Fulda, HRB 2406